Brutto-Netto-Rechner

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Brutto-Netto-Rechner

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Warum ein Brutto-Netto-Rechner benutzen?

Für Gehaltsverhandlungen ist ein Gehaltsrechner sehr hilfreich, denn Sie können damit ermitteln, wie viel von einer bestimmten Gehaltserhöhung, die Ihnen Ihr Chef anbietet, für Sie übrig bleibt.
Auch wenn Sie ein bestimmtes Nettoeinkommen benötigen, können Sie sozusagen rückwärts errechnen lassen, wie viel brutto gezahlt werden müsste. Bei der Auswahl der Steuerklassen bei einem Ehepaar kann per Gehaltsrechner die günstigste Option schnell und einfach errechnet werden.
Auch die Verteilung eventueller Kinderfreibeträge kann mit einem Gehaltsrechner durchkalkuliert und so die günstigste Variante ausgesucht werden.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner wissen Sie ganz genau was übrig bleibt.

Warum immer die Angabe in Brutto und nicht in Netto?

Der Brutto-Wert ist Ihnen aus Ihrem Arbeitsvertrag bekannt. Sofern nicht neu verhandelt wurde, ändert sich dieser nicht. Die Nettoauszahlung hingegen ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

So ändert sich beim Wechsel der Steuerklasse die Höhe der Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Staat festgelegt und variieren jährlich, manchmal sogar mehrmals jährlich. Manche Abgaben sind regional unterschiedlich, so dass ein bestimmter Bruttolohn in einem Bundesland mehr oder weniger Nettoverdienst in einem anderen bedeutet.
Für eine sichere Berechnung braucht man einen fixen Zahlenwert. Daher sollten Sie immer den Bruttolohn in den Gehaltsrechner eingeben.

Steuerklassen-Berechnung:

Die Steuerklasse beschreibt die Höhe des Prozentsatzes der abzuführenden Steuern. In Deutschland sind sechs Lohnsteuerklassen bekannt, wobei die sechste die höchsten Abgaben zur Folge hat.

Steuerklasse I – Brutto – Netto – Berechnung:

Hier werden Ledige veranlagt, ebenso dauernd getrennt Lebende oder Menschen, deren Ehepartner nur begrenzt steuerpflichtig ist. Ebenso Steuerzahler, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Steuerklasse eins wird durch die Klassen drei und fünf ausgeschlossen.

Steuerklasse II – Brutto – Netto – Berechnung:

Hier werden Alleinerziehende veranlagt, die die Voraussetzung für die Klasse I erfüllen, aber Anspruch auf Entlastung für Alleinerziehende haben. Auch verwitwete Steuerzahler werden ab dem Monat nach dem Sterbedatum des Partners hier eingeordnet. Bei Verwitweten kann das sogenannte Gnadensplitting angewandt werden.

Steuerklasse III – Brutto – Netto – Berechnung:

Sie ist für Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben und nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Derjenige, der mehr verdient, erhält dann Steuerklasse drei, der andere mit dem deutlich geringeren Einkommen die Steuerklasse fünf. Bei Verwitweten, deren Partner voll einkommensteuerpflichtig war, kann bis zu einem Jahr nach dem Tod des Partners diese Steuerklasse in Betracht gezogen werden. (Gnadensplitting). Voraussetzung: Das Paar muss zusammengelebt haben.

Steuerklasse IV – Brutto – Netto – Berechnung:

Verheiratete fallen grundsätzlich in diese Steuerklasse, wenn beide voll einkommensteuerpflichtig sind. Die Klasse empfiehlt sich, wenn beide in etwa gleich viel verdienen. Einmal im Jahr darf die Steuerklasse gewechselt werden. Hat einer der Partner die Steuerklasse vier, kann der andere NICHT drei oder fünf wählen! Es müssen dann beide die Steuerklasse wechseln.

Steuerklasse V – Brutto – Netto – Berechnung:

Wenn bei deutlichen Einkommensunterschieden ein Ehepartner die Steuerklasse III beantragt, erhält der andere, geringer verdienende die Steuerklasse V.

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