Checkliste für die Erstellung von Anleitungen

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unter Berücksichtigung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, EN ISO 12100:2010, EN 82079-1:2012

Häufig fehlen Unternehmen im stressigen Alltag die Zeit und/oder das Wissen für eine gründliche Recherche der relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen für die Erstellung von technischer Dokumentation.

Denn die technische Dokumentation wird als Produktbestandteil betrachtet und muss daher wie das Produkt selbst ”dem aktuellen Stand der Technik” entsprechen. Dem aktuellen Stand der Technik entspricht Ihre Dokumentation, wenn Sie die Vorgaben erfüllt.

In diesem eBook erfahren Sie Anhand einer ausführlichen Tabelle, welche Bestandteile die Dokumentation erfüllen muss, unter Berücksichtigung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, EN ISO 12100:2010, EN 82079-1:2012.

Die Tabelle sollte als Checkliste für die Qualtitätsbewertung jeglicher Bedienungsanleitung benutzt werden.

Wie ist die Checkliste zu lesen?

Spalte 1

Die erste Spalte Nr. gibt die fortlaufende Nummerierung für die Tabelleninhalte. Es bietet eine Hilfestellung für die Kommunikation unter Kollegen und erleichtert die Referenzierung.

Spalte 2

In der zweiten Spalte Quelle findet man die Quellangaben:

steht für Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
steht für EN ISO 12100:2010,
steht für EN 82079-1:2012.

Spalte 3

In der Spalte Anforderungen findet man die Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, aus den Normen EN ISO 12100:2010 und EN 82079-1:2012.

Checkliste – Teil 1: Allgemeines zu Titel, Inhalt und Struktur

Checkliste – Teil 1: Allgemeines zu Titel, Inhalt und Struktur

Nr.QuelleAnforderung
1.11)1.7.4.2b
2)6.4.4 a, 
6.4.5.3 a
3)5.3
Bezeichnung der Maschine, Bezeichnung des Typs/des Modells eindeutige Zuordnung der Information zum speziellen Maschinenmodell
1.1.12) 6.4.4 a
3) 5.3
ggf. Serien-Nr. (bei Serienprodukt) Nach der MRL Ist die Seriennummer nich relevant
1.21) 1.7.4Die Betriebsanleitung als Originalbetriebsanleitung oder Übersetzung der Orignalübersetzung kennzeichen
1.2.11) 1.7.4
2) 6.4.5.2 b
3) 4.8.3.1
Die Betriebsanleitung entspricht der oder den EU-Amtssprachen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen wird.
 1.2.22) 6.4.5.3 3) 4.7.3 Die Betriebsanleitung nicht nur in digitaler Form sondern auch als Print verfügbar
 1.31)1.7.4.2  2)6.4.4 3)5.3Name + Anschrift Hersteller/Bevollmächtigter/Importeur, soweit zutreffend auch detailiierte Kontaktdaten wie Telefon, Fax, E-Mail, Web
 1.43)4.8.1.1. 3)5.2Identifikation der Gebrauchsanleitung Nummer zur Identifikation Ausgabedatum Versionindex und Datum der Version Name und Herausgeber der Gebrauchsanweisung mit Adresse, wenn sie von der des Anbieters abweicht
 1.51)1.7.4.2 2)6.4.4 2)6.4.5.1In der Betriebsanleitung die EG-Konfirmitätserklärung bzw. ein Dokument mit den Inhalt der EG-Konfirmitätserklärung aufnehmen Seriennummer und Unterschrift sind zwangsläufig anzugeben 
 1.62)6.4.5.3 3)4.7.5 3)5.7Aufschrift: Für künftige Verwendung aufbewahren! 
1.73)4.8.2.3 3)6.1.4Widerspruchsfreiheit der Informationen Konsistente Terminologie in allen Teilen Konsistente Symbole auf dem Produkt und in den Begleitmaterialien angewendet Konsistente Warnbegriffe auf dem Produkt und in den Begleitmaterialien angewendet
1.83)4.6Verfallsdatum
1.93)5.15Struktur der Gebrauchsanleitung
1.9.13)5.15.1Gebrauchsanleitungen, die lang oder komplex sind, müssen in geeignete Teile deutlich unterteilt werden un müssen ein gleichbleibendes Format haben. Anforderungen an die einzelnen Teile sollten in entsprechenden Produktnormen oder in technischen Dokumentationen innerhalb einer Branche unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Teils der IEC 82079 angegeben werden.   Bei Gebrauchsanleitungen, die aus mehreren Handbüchern bestehen, muss ein Handbuch vom anderen durch die Informationen auf den Titelseiten und/oder Buchrücken einfach zu unterscheiden sein.
1.9.23)5.15.2Eine Seitennummerierung muss erfolgen, wenn die Gebrauchsanleitung aus mehr als zwei (gedruckten) Seiten besteht. Empfohlen wird die Nummerierung als „n“ von „m“.
1.9.32)6.4.5.2 3)5.15.3Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe klare Gleiderung, möglichst dezimal handlungsbezogene Überschriften
1.9.43)5.15.4Stichwortverzeichnis Wenn die Gebrauchsanleitungen lang und komplex sind, sollte ein Index mit Schlagwörtern in alphabetischer Reihenfolge angegeben werden. Der Index muss im Inhaltsverzeichnis referenziert werden.
1.9.52)6.4.5.3 3)5.15.5Fachbegriffe, Akronyme und Abkürzungen   Unvermeidbare Fachbegriffe, Akronyme und Abkürzungen, die für die beabsichtigte Zielgruppe nicht sofort verständlich sind, müssen aufgelistet und erklärt werden.   Bei Verbraucherprodukten ist es hilfreich, empirische Tests durchzuführen, wenn zweifelhaft ist, ob die Fachbegriffe im Allgemeinen von der Zielgruppe verstanden werden. Es wird ein Glossar empfohlen, wenn Fachbegriffe in der Gebrauchsanleitung oft angewendet sind.   Eine gleichbleibende Terminologie muss in der Gebrauchsanleitung, am Produkt, auf der Verpackung und falls notwendig, in Begleitmaterialien wie Handbüchern angewandt werden.

Checkliste – Teil 2: Information zur Sicherheit und Gesundheit

Nr.QuelleAnforderung
2.13)3.34Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1.11)1.7.4.2 2)6.4.1.2 2)6.4.5.1 3)5.3 3)5.5.1  Definition Bestimmungsgemäße Verwendung   (wesentliche/n Funktion/Zweck und Anwendungsbereich und die zu beachtenden grundlegenden Sicherheitsprinzipien)
2.1.21)1.7.4.2 2)6.4.1.2 2)6.4.5.1 3)5.3 3)5.5.1                Grenzen der Anwendung/Hinweis auf vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung und sachwidrige Verwendung, die erfahrungsgemäß vorkommt falls gefährlich.   vorhersehbare Fehlverhalten infogle normaler Unachtsamkeit (ohne Absicht) Reflexverhalten bei Fehlfunktion o.ä. Weg des geringstem Widerstandes gehen Verhalten bestimmter Personen (Kinder) gefährdende Handlungen der Bediener wegen technischer Schwierigkeiten
2.1.33)4.8.3.2 3)5.15.6 3)6.4Darstellen und Erklären der verwendeten Symbole und Piktogramme
2.1.3.1 3)5.15.7  Darstellungskonventionen   In der Gebrauchsanleitung angewendete Darstellungskonventionen müssen aufgelistet und erklärt werden, z.B. Anwendung einer bestimmten Schriftart für Handlungen, die der Nutzer vornimmt.
2.1.43)5.7  Verpflichtung die Angaben der Bedienungsanleitung zu beachten durch den Hinweis: Wichtig, vor Gebrauch sorgfältig lesen.
2.1.53)5.4ggf. Einschränken der Verwendung/Verbot, die Maschine zu verändern
2.23)3.43Wanrhinweise (kontextbezogen)
2.2.12)6.4.4 3)5.5. 3)6.8  Warnhinweise enthalten Signalwort, Art und Quelle der Gefahr, Folgen der Gefahr, mögliche Konsequenzen und die Abhilfe deutlich hervorgehoben Leicht verständlicher Text
2.2.22)6.4.4Warnhinweise jeweils vor den Handlungsschriften aufführen
2.2.31)1.7.4.2 3)5.5.1 Warnhinweise bezüglich Strahlung, einschließlich nicht offensichtlicher Gefährund z.B. Quellen ionisierender Strahlung, Laser (nach IEC 60825-1), Mikrowellen-, Ultraviolett- und Infrarotstrahlung sowie lebensgefährlicher elektrischer Spannungen. 
2.2.42)6.4.5.1 3)5.9.5  Warnhinweis über weitere Emissions-Daten: Gase, Dämpfe, Stäube, Nebel
2.33)3.30Produktsicherheitslabel/Sicherheitszeichen 
2.3.12)6.4.4 3)4.8.3.2 Anforderung an Sicherheitskennzeichnung Symbole und Piktogramme sind leicht verständlich und in der Anleitung erläutert Die Sicherheitskennzeichnung muss von der relevanten Bedienposition aus sichtbar sein Sicherheitskenzeichen entsprechen den anerkannten Regeln der Technik Sicherheitsfarben entsprechen den anerkannten Regeln der Technik
 2.41)1.7.4.2 2)6.4.1.2 3)5.5.1 Deutliche und hervorgehobene Informationen über persönliche Schutzausrüstung (z.B. Kleidung, Schutzbrille), die notwendig ist, um das Produkt sicher zu nutzen.
2.4.13)5.5.1Informationen über persönliche Schutzausrüstung sollten zusätzlichen auf der Verpackung und/oder dem Produkt selbst angegeben werden.
2.51)1.7.4.2Schutzmaßnahmen, die die Nutzer zu installieren oder aktivieren haben: Sicherheitseinrichtungen Sicherheitsmarkierungen Sicherheitsabschränkungen
2.5.12)6.4.5.1Darstellung der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsfunktionen 
2.6 2)6.4.5.1 Fehleranzeigen und Signale von Warneinrichtungen Wahrnehmbare Anzeigen für normalen und nicht normalen Betrieb und die Wahrnehmbarkeit der Signale von Warneinrichtungen in der Anleitung erklären, auf die zugegriffen werdne kann, ohne dass das Produkt in Betrieb ist.   Alle Signale oder Anzeigen zum Darstellen bestehender Risiken der Beschädigung oder unmittelbarer Gefährdungen müssen leicht verständlich und eindeutig sein. Zweckdienliche Warnungen müssen bereitgestellt werden, wenn der Gebrauch des betreffenden Produkts elektro-medizinische Geräte, wie zum Beispiel Herzschrittmacher, beeinflussen könnte. Zu geben sind Hinweise, die es den nutzern ermöglichen, medizinische Symptome oder unerwünschte medizinische Reaktionen zu erkennen, die sich aus der Nutzung des Produkts ergeben und die es den Nutzern ermöglichen zu verstehen, welche Korrekturmaßnahmen oder Behandlungen durchzuführen sind.
2.73)5.5.1Mögliche Gefahren für bestimmte Personengruppen oder Vorsichtmaßnahmen, über die sich Nutzer bewusst sein müssen un die nicht unmittelbar offensichtlich sind, wenn nicht darauf hingewiesen wird.
2.83)5.5.1Mögliche gesundheitliche Konsequenzen, die daraus entstehen, dass Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet und Gefahren nicht vermieden werden. Diesei Informationen müssen nur gegeben werden, sofern Risiken oder der Schweregrad nicht offensichtlich sind.
2.9 1)1.7.4.2 2)6.4.1.2 3)5.5.1 3)5.3Beschreibung der Nutzer, z.B. Fachkräfte (Mindestalter, Ausbildung, fachl. Qualifikation).   Einschränkung des Personenkreises, dem die Nutzung des Produkts erlaubt ist, einschließlich aller besonderen erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse.
2.103)5.5.1Bestimmte Anhaltspunkte, wann die Produkte nicht mehr sicher zu nutzen sind, z.B. aufgrund von Verschleiß, Alterung und Schaden.
2.113)5.5.1Beschränkungen und/oder Empfehlungen für die sichere Anwendung, z.B. für den Einsatz in trockener Umgebung oder kein Einsatz im Badezimmer oder anderen feuchten Umgebungen.
2.121)1.7.4.2 2)6.4.1.2 3)4.3Restrisiken aus der Risikobeurteilung in die Betriebsanleitung aufnehmen Gefahren, die konstruktiv nicht ausgeschaltet werden konnten
2.131)1.7.4.2Beschreibung der Arbeitsplätze, die vom Bedienpersonal eingenommen werden (können).
2.141)1.7.4.2 2)6.4.5.1 3)5.3Die Betriebsanleitung muss Angaben zum Luftschall enthalten, der von der Maschine ausgeht (tatsächlicher oder an ident. Maschine ertmittelter Wert): A-bewertete Emmsionsschalldruckpegel an den (Einzel-) Arbeitsplätzen der Bediener, wenn über > 70 dB(A), sonst 70 dB(A) angeben Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emssionsschalldruckpegel an o.g. Plätzen, wenn > 63 Pa (130 dB bezogen auf 20 µPa) A-bewertete Schallleistungspegel der Maschine, wenn an o.g. Plätzen
2.152)6.4.5.1 Umweltaspekte beim Gebrauch des Produkts
2.16 3)5.5.1Informationen über sichere Entsorgung
2.172)6.4.5.1 3)5.14.4Maßnahmen zur Produktentsorgung Zusammengefasst in einem speziellen Kapitel Wiederholt in den entsprechenden Textpassagen Entsorgungs-/Sammelstellen aufgelistet
2.183)5.3Normen und Richtlinien, die das Produkt erfüllt
2.193)5.5.4Sicherheitsbezogene Informationen für Industrieanlagen   Sicherheitsbezogene Informationen müssen mit jeder Komponente zur Verfügung gestellt werden. Wenn eine Baugruppe aus Komponenten möglicherweise zusätzliche Gefährdungen verursacht, muss die sicherheitsbezogene Information nur auf der entsprechenden Ebene der Baugruppe bereitsgestellt werden. Bei der Integration von Komponenten in höhere Baugruppen sollten sicherheitsrelevante Informationen nur auf der Aggregationsebene bereitgestellt werden, auf der sie auftreten.
2.203)5.5.5Sicherheitsbezogene Informationen in Kurzanleitungen   Kurzanleitungen müssen alle entscheidenden sicherheitsbezogenen Informatonen, die für die beschriebenen Arbeitsvorgänge erforderliche sind, enthalten. Kurzanleitungen müssen Nutzer darauf hinweisen, warum und wann sie die zusätzlichen sicherheitsbezogenen Informationen in der Gebrauchsanleitung lesen müssen.

Checkliste – Teil 3: Produktbeschreibung

Nr.QuelleAnforderung
3.12)6.4.5.1 3)5.15.8  Beschreibung/Übersicht/Darstellung der Bedienungs- bzw. Betätigungselemente (Stellteile) und ihrer Nutzung.
3.1.11)1.7.4.2 2)6.4.5.1Beschreibung der Maschinen, Aggregate, Systeme etc.
3.21)1.7.4.2 2)6.4.5.1Allgemeine Funktionsbeschreibung
3.31)1.7.4.2 2)4.8.1.6Die wesentlichen Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können.
3.42)6.4.5.1Darstellung und genaue Beschreibung der Sicherheitsfunktionen, der nicht trennenden und der trennenden Schutzeinrichtungen
3.53)4.8.1.3 3)5.3Leistungsdaten und -bedingungen
3.5.13)5.3Eingangsspannung, Energieverbrauch und -bedingungen, Isolierungsklasse, IP-Code, Energieeffizienz, elektromagnetische Verträglichkeit
3.5.22)6.4.5.1 3)5.3Abmessungen – Gewicht – Fassungsvermögen
3.63)5.3Angaben zur Energie-, Wasserversorgung, Gasversorgung und anderen Verbrauchgütern (z.B. Reinigungsmittel, Schmiermittel)
3.71)2.2.1.1 2)5.9.2Zusätzliche Angaben für Maschinen, die mit der Hand geführt werden: Den Schwingungsgesamtwert, dem die oberen Körpergliedmaßen ausgesetzt sind, falss der ermittelte Wert 2,5 m/s2 übersteigt. Liegt dieser Wert nicht über 2,5 m/s2, so ist dies anzugeben.
3.82)6.4.5.1Technische Unterlagen über die elektrische Ausrüstung

Checkliste – Teil 4: Bedienen

Nr.QuelleAnforderung
4.1 Allgemeines
4.1.12)6.4.5.2 3)5.9.2Visuelle Darstellungen und unterstützender Text   Für ds bessere Verständnis sollte der Text durch Illustrationen verdeutlicht werden. Diese Illustrationen sollten mit schriftlichen Angaben z.B. zur Lokalisierung und Erkennung von Stellteilen ergänzt werden. Die Illustratonen sollten nicht vom Begleittext getrennt werden und dem Arbeitsablauf folgen.
4.1.22)6.4.5.1Angaben zur Qualifikation des Bedienpersonals
4.1.31)1.7.4.2Bedingungen, unter denen die Maschine die Anforderungen an die Standsicherheit   beim Betrieb, beim Transport, bei der Montage bei der Demontage wenn sie außer Betrieb ist, bei Prüfungen sowie bei vorhersehbaren Störungen erfüllt.
 4.21)1.7.4.2Transport, Handhabung und Lagerung
 4.2.11)1.7.4.2 2)6.4.5.1 3)5.8.1Sicherheitsmaßnahmen, Daten, Anweisungen für Transport, Handhabung und Lagerung Abmessungen, Gewicht, Schwerpunkt Befestigungs-/Anschlagpunkte für Hebezeug, ggf. auch Bilder zur Erläuterung, ggf. empf. Hebezeuge / Zubehör Bedingungen für (Zwischen-) Lagerung; Temperatur, Feuchtigkeit, Verpackung, Konservierung, Untergrund u.ä. Lagerung des Produkts nach Gebrauch Vorgehensweise zur Sicherung des Produkts gegen unerwartete Erschütterungen   ggf. separate Transportanweisungen vorab senden
4.2.21)1.7.4.2Angabe des Gewichtes der Maschine und ihrer verschiedenen Bauteile, falls sie regelmäßig getrennt transportiert werden müssen.
4.31)1.7.4.2Installation
4.3.13)5.8.2Vorgehensweise zum Auspacken
4.3.1.13)5.8.2Eine Checkliste der Dinge, die in der Packung enthalten sind
4.3.22)6.4.5.1 3)5.8.2Auspacken, sichere Entsorgung des Verpackungsmaterials
4.3.33)5.8.2Vorgehensweisen zur Entfernung von Transport- und Verpackungssicherungen und Befestigungsklemmen
4.3.42)6.4.5.1 3)5.8.2Bedingungen für Montage und Aufstellung
4.3.4.13)5.8.2Anordnungsplan und Anschlussplan und/oder -tabelle
4.3.4.22)6.4.5.1Falls erforderlich, Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen, die vom Benutzer zu treffen sind – z.B. zusätzliche Schutzeinrichtungen, Sicherheitsabstände, Sicherheitszeichen und -signale.
4.3.52)6.4.5.1Anforderungen an Untergrund, Fundament, Befestigung/Verankerung, Geräusch- und Vibrationsdämpfung > ggf. gesonderte Anleitung, falls vor Ankunft der Maschine am Einsatzort Vorbereitungen zu treffen sind (z.B. Fundament)
4.3.62)6.4.5.1 3)5.8.2Platzbedarf für die Maschine, auch für Montage, Bedienung, Wartung und Instandhaltung
4.3.72)6.4.5.1Zulässige / notwendige Umgebungsbedingungen (Feuchtigkeit, Temperatur, Vibration, elektro-magnetische Strahlung u.ä.)
4.3.82)6.4.5.1 3)5.8.2Anweisugnen zum Anschließen der Maschine an die Energieversorgungen
4.3.93)5.8.2Anweisungen und rechtliche Anforderungen für den Anschluss von Wasser, Druckluft, Dampf, Kühlmittel, Brenn- oder Schmierstoffen, Kanalisation o.ä. mit Angaben zur jeweils benötigten Menge. ggf. Hinweise zur Entsorgung von Abfällen
4.3.101)1.7.4.2Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibrationen
4.41)1.7.4.2Inbetriebnahme
4.4.13)5.8.3Bevor das Produkt betriebsbereit an den Nutzer übergeben wird, muss die Gebrauchsanweisung alle für die Inbetriebnahme des Produkts notwendigen Informationen beinhalten. Ggf. auch Angaben für die Wiederinbetriebnahme
4.51)1.7.4.2Betrieb
4.5.12)6.4.5.1 3)5.9.2Anweisungen zu Einricht- und Einstellarbeiten sowie über alle anderen manuellen Betriebstechniken.
4.5.21)1.7.4.2 2)6.4.5.1Anweisungen zu Betriebsarten   Informationen über Handbetrieb und automatischen Betrieb und wie zwischen beiden Betriebsarten umgeschaltet wird Informationen zu allen sonstigen Betriebsarten
4.5.31)1.7.4.2 2)6.4.5.1Ein- / Ausschaltroutinen; Not-Halt-Schalter abbilden, Funktion (auch Entriegelung) erklären
4.5.43)5.9.2Alle vorbereitenden Arbeitsabläufe, Checks, Anpassungen oder Vorbehandlungen, die vor jedem normalen Gebrauch erforderlich sind
4.5.52)6.4.5.1 3)5.9.1Den gesamten vorgesehenen Anwendungsbereich, einschließlich möglicher verbotener Anwendungen beschreiben, wobei ggf. unterschiedliche Ausführungen der Maschine zu berücksichtigen sind.
4.5.62) 6.4.5Besondere Risiken, die bei bestimmten Verwendungen und bei Anwendung von bestimmten Zubehör entstehen können und über spezifische Schutzeinrichtungen, die hierfür benötigt werden.
4.5.73)5.9.3Zusätzliche Informationen für automatisch gesteuerte und ferngesteuerte Produkte   Hilfesysteme müssen dem Nutzer in einem Online-Modus zusätzliche Informationen über den Betriebszustand der Produkte bereitstellen, Z. B.: umfassende Informationen über den normalen Betrieb,einen Hinweis, dass das System automatisch In einen sicheren Betriebszustand umgeschaltet hat, bevor eine gefährliche Situation erreicht wurde;den gegenwärtigen Betnebszustand, so dass dem Nutzer gegebenenfalls klar ist, dass eine automatische Funktion ausgeführt wird; was zu tun ist, wenn die Steuerung ausgefallen ist;Anleitungen, was im Fehlerfall zu tun ist;Informationen darüber, ob sich das System im Hand-, Vor-Ort- oder automatischen Betrieb befindet.
4.5.7.13)5.9.2Informationen über Vor-Ort und Fernsteuerungen und wie zwischen beiden Betriebsarten umgeschaltet wird.
4.5.8 Außergewöhnliche Situationen/Notsituationen/Unfälle   Falls anwendbar, müssen folgende Informationen bereitgestellt werden:   Abfolge von Handlungen, die im Falle einer unerwarteten Unterbrechung der Stromversorgung, Kühlung usw. vorgenommen werden müssen; Fehlererkennung und -lokalisierung; Neustart nach einem Eingriff;im Falle eines möglichen Brands, welche Art von Brandbekämpfungsgeräten einzusetzen ist; Informationen über voraussichtliche Emissionen oder das Austreten von Stoffen mit den dazugehörigen Warnungen über die Art der Gefährdung einschließlich Vorsichtsmaßnahmen, um Schaden zu vermeiden, und wenn möglich, durch welche Maßnahmen den Auswirkungen begegnet und der normale Betriebszustand wiedererlangt werden kann; Erste-Hilfe-Maßnahmen, die für aie vorhersehbaren akuten Erkrankungen empfohlen sind, die im Zusammenhang mit der Anwendung des Produkts auftreten können, z. B. toxischer Schock, epileptischer Anfal oder Verbrennungen, und Hinweis darauf, eine anschließende professionelle medizinische Behandlung aufzusuchen.Falls es zu einer Blockierung kommen kann. Ist in der Betriebsanleitung anzugeben, wie zum gefahrlosen Lösen der Blockierung vorzugehen ist.
4.5.93)5.9.2Empfehlung für die Beseitigung von Abfällen
4.6 Störungen
4.6.13)5.9.6Fehlersuche und Reparatur durch nicht geschulte Personen   Die Gebrauchsanleitung muss eine Checkliste mit möglichen Störungen (oder häufig gestellte Fragen – „FAQs“) bereitstellen. Diese Checkliste oder FAQs, einschließlich dienlicher visueller Darstellungen, müssen die Fehler eindeutig nennen, bei denen der Nutzer eine Reparatur versuchen kann. Hinweise zur Reparatur von Fehlem sollten auf diejenigen Aufgaben beschränkt werden, bei denen zu erwarten ist, dass ein fachlich ungeschulter Nutzer sie vernünftigerweise durchführen kann.
4.6.23)5.8.7Fehlersuche und Reparatur durch Fachkräfte   Die folgenden Informationen müssen, soweit relevant, bereitgestellt werden:   eine Uste zur Fehleridentifizierung und -lokalisierung;eine Liste der Anzeigen zum Normalbetrieb;eine Beschreibung von eingebauten Diagnosesystemen als Hilfe zur Fehlererkennung;Zeichnungen und Diagramme, damit die Fehlersuche effektiv ausgeführt werden kann;Hinweise zum Erkennen von Gerätefehifunktionen, nicht normalem Geräteverhalten und nicht normalen Anzeigen sowie zum Aufzeichnen von Alarm- und Fehlerzuständen;Hinweise zum Start von Standby- oder Ersatzsystemen und zum Ausschalten und Isolieren von fehlfunktionierenden Einheiten;Reparaturen und Anpassungen;Hilfen für Fehlersuche-Verfahren wie „functionally identified maintenance system“ (FIMS – funktional identifiziertes Wartungssystem), „fault step diagnosis“ (FSD – Fehlerschrittdiagnose), Fehlerschritte und -algorithmen oder, in komplexen Systemen, Fehlerbäume und rechnerunterstützte Fehlerdiagnose; eindeutiges Festlegen der Aufgaben zur Fehlersuche und Reparatur, die vom Nutzer unterlassen werden sollten, zusammen mit Anleitungen zum Kontaktieren des Anbieters oder Anderer, von denen fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann;Name, Adresse, Telefonnummern, Faxnummern und alle anderen Kommunikationswege zum Anbieter oder zu anderen, von denen fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann.

Checkliste – Teil 5: Wartung / Instandhaltung / Außerbetriebnahme

Nr.QuelleAnforderung
5.11)1.7.4.2Wartung und Reinigung 
5.1.12)6.4.5.1 3)5.10Angaben zur Qualifikation des Wartungspersonals 
5.1.22)6.4.5.1 3)5.10Gesonderte Beschreibung der Arbeiten, die   nur speziell geschultes Personal (Fachkräfte) ausführen darf auch Bediener ausführen dürfen   (klare Abgrenzung! – das ist vor allem wichtig für Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung) 
5.1.31)1.7.4.2 2)6.4.5.1 3)5.10.2Wartung des Produkts durch nicht geschultes Personal   Wenn der Nutzer des Produkts Instandhaltungsmaßnahmen ohne Schaden für sich selbst, andere Menschen oder das Produkt ausführen kann, muss die Gebrauchsanleitung entsprechende Beschreibungen dieser Maßnahmen, ihrer Art und Häufigkeit enthalten. Gebrauchsanleitungen müssen, wie gefordert, eine Liste mit möglichen Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich geeigneter visueller Darstellungen enthalten, die es Nutzern erlauben, die Maßnahmen wirkungsvoll und ohne Schwierigkeiten durchzuführen. Wenn bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen häufiger durchzuführen sind als andere, müssen alltäglich durchzuführende Instandhaltungsmaßnahmen von periodischen (kurz- und langfristigen) Instandhaltungs- und Inspektionsmaßnahmen unterschieden werden. Materialien und Werkzeuge zur Reinigung müssen ebenfalls angegeben werden, z. B. geeignete chemische Substanzen, Reinigungstücher und Bürsten. Risiken aus der Anwendung ungeeigneter Materialien und Werkzeuge müssen eindeutig angegeben werden. Instandhaltungsmaßnahmen, die nicht vom Nutzer unternommen werden sollten, müssen deutlich gekennzeichnet werden. Der Nutzer muss angeleitet werden, wie der Anbieter oder andere, von denen fachliche Hilfe zu erhalten ist, kontaktiert werden können. 
5.1.4 2)6.4.5.1 3)5.10.3Wartung des Produkts durch Fachkräfte Informationen für die Instandhaltung durch Fachkräfte müssen enthalten:   Art und Häufigkeit der Inspektionen; Vorbeugende Sicherheitsvorkehrungen und Warnungen für die Instandhaltung, die bei laufenden oder unter Spannung stehenden Geräten durchgeführt wird; Zeichnungen und Diagramme zur effektiven Ausführung der Instandhaltung; regelmäßige Überprüfung der Warneinrichtungen; Einzelheiten zu Reinigungsmethoden. Falls die Möglichkeit falscher Reinigung oder Dekontamination oder die Anwendung falscher Reinigungsmaterialien besteht, die eine Gefährdung oder Probleme durch Korrosion oder die Schwächung tragender Teile des Produkts verursachen, müssen diese ausdrücklich erwähnt werden. Instandhaltungspläne und falls erforderlich übergeordnete Pläne, die Einzelheiten zu allen erforderlichen Maßnahmen enthalten, die in regelmäßigen Abständen durchzuführen sind; Name, Adresse, Telefonnummern, Faxnummern und alle anderen Kommunikationswege zum Anbieter oder zu anderen, von denen fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann. 
5.2  Zubehörteile, Verbrauchermaterialien, Ersatzteile 
5.2.13)5.11.1Zubehörteile   Die folgenden Informationen sollten, soweit erforderlich, für jedes Zubehörteil mit der Gebrauchsanleitung bereitgestellt werden:   Name, Teilenummer und ob es zwingend erforderlich oder optional ist; visuelle Darstellungen, die es dem Nutzer ermöglichen, das Zubehörteil zu identifizieren, und wo es anzubringen ist; Beschreibung von Funktion und Zweck. 
5.2.23)5.11.2Verbrauchsmaterialien   Wenn Verbrauchsmaterialien erforderlich sind, müssen die folgenden Informationen in der Gebrauchsanleitung bereitgestellt werden:   Beschreibung und empfohlene Menge der Verbrauchsmaterialien, Modellname des Anbieters oder Tellenummer, jeglicher gebräuchliche Handelsname (und für Materialien der Gattungsname); typische Häufigkeit des Austausches (In Zeit oder Volumen der Nutzung); eine visuelle Darstellung, die es dem Nutzer ermöglicht, Verbrauchsmaterialien zu identifizieren; eine visuelle Darstellung, um die Position der Verbrauchsmaterialien oder den Zugang zu diesen darzustellen (in einer Explosionszeichnung, falls eindeutiger); Informationen zum Entfernen und Austauschen oder Nachfüllen; Informationen zur Entsorgung der entfernten Verbrauchsmaterialien. 
5.2.31)1.7.4.2 3)5.11.3Ersatz-/Austauschteile   Eine Liste mit nachkaufbaren Ersatz-/Auslauschteilen muss bereitgestellt werden. Für jedes Teil sollten die folgenden Informationen, soweit anwendbar, bereitgestellt werden, einschließlich der für den gefahrlosen Austausch erforderlichen Fähigkeiten:   Name, Identifikations- und Seriennummern wie am Produkt oder in der Geschäftsabwicklung verwendet; falls abweichend Teile-, Typ- und Versionsnummern des Anbieters sowie Name, Referenz- und Versionsnummem für OEM-Teile (OEM – Original Equipment Manufacturer); visuelle Darstellung des Teils und seiner Position, vorzugsweise In einer Explosionszeichnung; Bezugsquellen sowie alternative Bezugsquellen für Ersatzteile;Teile, für die ein Wiederaufarbeitungsdienst durch den Anbieter oder einen Dienstleister verfügbar ist; Identifizierung von Komponenten komplexer Produkte in Übereinstimmung mit IEC 81346;Identifizierung der Orte, an denen bestimmte Ersatzteile ausgetauscht werden können, in Übereinstimmung mit IEC 81346; Herstellungsjahr oder Verfügbarkeitszeitraum für Ersatz-/Austauschteile, wenn nicht in einem getrennten Dokument angegeben; Informationen zur Entsorgung entfernter Ersatz-/Austauschteile.
5.3 Informationen zu speziellen Werkzeugen, Geräten und Materialien
5.3.13)5.12Informationen zu speziellen Werkzeugen, Gegenständen oder Geräten, die für besondere Betriebszustände erforderlich sind, aber nicht für den Normalbetrieb benötigt werden, dürfen nicht geschulten Personen üblicherweise nicht gegeben werden, sondern nur Fachkräften. Diese Informationen müssen passendes Zubehör benennen inklusive abnehmbarer Teile und anwendbarer spezieller Materialien sowie beschreiben, wie Zubehör und andere Geräte Zusammenhängen. Vorgehensweisen zum Verpacken müssen angegeben werden, falls Austausch, Reparatur, Nachbesserung oder Wiederbefüllung des Produkts notwendig sind. Falls anwendbar müssen Verbrauchsmaterialien, Reinigungsmittel, Schmierstoffe und Reparatursets identifizierbar sein.
5.4 Sonstiges
5.4.1EN ISO 13849-1Angaben zum Austausch der Sicherheitsbauteile nach Ablauf der (errechneten) Gebrauchsdauer TM
5.4.21)2.1.2Bei Betriebsanleitungen für Nahrungsmittelmaschinen, für Maschinen zur Verwendung mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen:   Die empfohlenen Reinigungs-, Desinfizier- und Spülverfahren und -mittel angeben (nicht nur für leicht zugängliche Teile, sondern auch für unzugängliche, z.B. Rohrleitungen)
5.5 Instandhaltung
5.5.16.4.5.1Angaben zur Qualifikation des Instandhaltungspersonals
5.5.22)6.4.5.1 3)5.13.1Informationen zu Reparatur von Produkten und Austausch von Teilen durch nicht geschulte Personen.   Informationen für Verbraucher über die Reparatur und den Austausch von Teilen müssen bereitgestellt werden, wenn diese ohne das Risiko eines Schadens für Verbraucher, andere Personen oder die sichere Anwendung des Produkts durchgeführt werden können.   Wenn der Anbieter und die lokal geltenden Gesetze den Austausch einiger Teile durch Verbraucher erlauben, muss folgende Information den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden:   die Bezugsquelle der Ersatzteile; die Vorgehensweise bei Reparatur oder Austausch;die Vorgehensweise der Prüfung nach der Reparatur oder dem Austausch, falls irgendeine Prüfung erforderlich ist.   Wenn der Anbieter den Austausch von Teilen durch Verbraucher nicht gestattet, müssen Informationen für den Kundendienst angegeben werden.
5.5.32)6.4.5.1 3)5.13.2Informationen zu Reparatur von Produkten und Austausch von Teilen durch Fachkräfte   Informationen für Fachkräfte über die Reparatur und den Austausch von Teilen müssen bereitgestellt werden:   um die Geräte zu reparieren und/oder Teile zu ersetzen; um die Prüfungen durchzuführen, die nach dem Ersatz eines Teils durchzuführen sind.
5.5.42)6.4.5.1 3)5.13.2Pläne, Zeichnungen, Diagramme und Tabellen für rationelles
5.6 Außerbetriebnahme
5.6.12)6.4.5.1 3)5.14Angaben, wie die Maschine außer Betrieb zu nehmen ist und zu weiteren – damit zusammenhängenden – Schritten (Vernichtung, Recycling, Entsorgung)

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  • Drewer, Petra (Autor)
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