DIN EN 62079 Erstellen von Anleitungen

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DIN EN 62079

Die Norm EN 62079 (korrekter Name: DIN EN 62079:2001 Erstellen von Anleitungen) ist sozusagen die Grundlage für die Arbeit des Technischen Redakteurs, was das Erstellen von Externer Dokumentation in Form der Betriebsanleitung betrifft.

DIN EN 62079
DIN EN 62079

Die Norm gliedert sich in die Folgenden Themenbereiche (sinngemäße Inhaltswiedergabe), die auf über 45 Seiten dargestellt werden:

  • Anwendungsbereich, Normative Verweisungen und Definitionen von Fachbegriffen (z.B. „Inbetriebnahme“, „Ausfall (einer Einheit)“, „Gefährlichkeit“, „Handbuch“,…)
  • Grundprinzipien (Bedienungsanleitung als fester Produktbestandteil, Zielgruppenorientierung, spezielle Zielgruppen,…)
  • Erstellen von Bedienungsanleitungen (Aktualität der Anleitung, Zielgruppenbetrachtung, Sprachen der Anleitung,…)
  • Inhalte der Bedienungsanleitung (Standardabschnitte, Sicherheitshinweise, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung in verschiedenen Phasen des Produktlebenszyklus, Inhaltsverzeichnisse und Indexe,…)
  • Kommunikationsprinzipien (vom Einfachen zum Komplizierten, ein Satz – ein Befehl, Schrifttypen, Schriftgrößen, Abbildungen, Diagramme und Pläne,…)
  • Bewertung von Bedienungsanleitungen (Methoden, Testverfahren, Checklisten zur Bewertung von Anleitungen,…)
  • Beispiel für ein Inhaltsverzeichnis

Im Folgenden werden einige Grundprinzipien für das Erstellen von Bedienungsanleitungen nach EN 62079 näher dargestellt:

Definition/Prinzip Anleitung

Die Norm definiert den Begriff Bedienungsanleitung als Informationen des Produktherstellers für den sicheren und effizienten Gebrauch des Produkts. Außerdem sind Anleitungen ein wesentlicher Bestandteil der Produktlieferung. Sie müssen den korrekten Gebrauch eines Produkts erlauben und fördern und müssen das Gefahrenrisiko für den Benutzer (…) reduzieren. (…) Der Informationsgehalt hat alle erwarteten Pflichten des Benutzers abzudecken.

Inhalte

Was die Inhalte der Anleitung betrifft, gibt die Norm Vorschläge für Standardabschnitte vor:

  • Identifizierung und Spezifikation des Produkts (Seriennummer, Name, Modell, Abmessungen, Anwendungsbereich, …)
  • Sicherheitshinweise (zielgruppenspezifische Hinweise, Schutzausrüstungen, …)
  • Konformitätserklärung (die Norm schlägt vor, die Konformitätserklärung beizulegen, falls es angebracht ist; sie gibt jedoch keinen weiteren Anhaltspunkt, wann es angebracht ist und wann nicht).
  • Eigentliche Betriebsanleitung (sicherer Betrieb, Signale, Schutz von Personen)
  • Instandhaltung, Ersatzteilliste, Außerbetriebnahme, Entsorgung
  • Indexe und Verzeichnisse (ab vier Seiten wird ein Inhaltsverzeichnis vorgeschlagen; Überschriften im Text müssen mit denen im Inhaltsverzeichnis identisch sein

Kommunikationsprinzipien

Die Norm gibt bestimmte Prinzipien vor, nach denen die „Kommunikation“ der Anleitung mit dem Nutzer stattfinden soll.

  • Grundfunktionen zuerst, danach andere
  • Überschriften und Marginalien sollen den Benutzer führen
  • klaren, eindeutigen Stil verwenden (Aktiv, keine Modalverben, infinitivischer Imperativ, …)
  • Schriftgröße nicht kleiner als 9 Punkt für Fließtext, Zeilenabstand nicht unter 1,2
  • Text und Abbildungen zusammen verwenden, eines das andere unterstützend, Bildunterschriften verwenden
  • eine Abbildung, eine Information
  • Warnhinweise auffallend machen
  • nicht zu viele, nicht zu wenige Warnhinweise verwenden

Checklisten, Beispiele

Im Anhang der Norm finden sich noch Beispiele und Checklisten, mit deren Hilfe sie die Qualität von Betriebsanleitungen beurteilen können.

Dort werden z.B. Parameter abgefragt wie Leserlichkeit, geeignete Sprache für die Zielgruppe, verständliche Symbole.

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