Übersicht über die Rechtsquellen nach IEC/IEEE 82079-1:2019
In diesem Teil der Internationalen Norm 82079 sind Grundsätze und allgemeine Anforderungen an Nutzungsinformationen für Produkte zusammengestellt.
Die Nutzungsinformationen von Produkten gelten für Phasen des Produktlebenszyklus, z. B. Transport, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Überwachung, Fehlerbehebung, Instandhaltung, Reparatur, Außerbetriebnahme und Abfallentsorgung sowie für die durch geschulte Personen und nicht geschulte Personen durchgeführten Aufgaben.
Dieses Dokument beinhaltet gemeinsame und grundlegende Aspekte, die als verbindliches und allgemeines Rahmenwerk für zukünftige weitere Teile zu diesem Dokument dienen.
Dieses Dokument gilt für Nutzungsinformationen, unabhängig davon, ob sie als elektronisches oder gedrucktes Informationsprodukt vorliegen.
Dieses Dokument ist für alle Parteien vorgesehen, die für die Konzeptentwicklung, Erstellung, Pflege, Übersetzung, Lokalisierung, Integration von Inhalten, Herstellung, Bereitstellung und Evaluierung, den Erwerb und die Bereitstellung von Nutzungsinformationen verantwortlich oder daran beteiligt sind.
Nutzungsinformationen betreffen unter anderem folgende Parteien:
– Erwerber und Anbieter von Produkten;
– Manager mit Prozess- oder Produktverantwortung;
– Eigentümer und Ersteller von Inhalten, wie technische Redakteure, Informationsentwickler und Illustratoren;
– Fachübersetzer, Lokalisierungs- und Terminologiespezialisten; und
– Behörden, Agenturen und Sachverständige.
Ziel dieses Dokumentes ist es, diesen Parteien gemeinsame und zentrale Grundlagen zur Entwicklung von Nutzungsinformationen für unterstützte Produkte in der erforderlichen Qualität bereitzustellen.
Dieses Dokument ist für die Anwendung und Bezugnahme in produktspezifischen Normen vorgesehen, einschließlich solcher, die den Inhalt der Nutzungsinformationen dieser Produkte spezifizieren, z. B. IEC 60335 für alle Teile für elektrische Haushaltsgeräte, ISO 20607 für Maschinen und ISO/IEC 26514 für Systeme und Software. Es dient als Grundlage für die Erarbeitung produktspezifischer Anforderungen für Zielgruppen oder Produktinformationen.
Dieses Dokument behandelt als Norm mit Horizontalfunktion Grundsätze und allgemeine Anforderungen, die Grundlage für die Anwendung und Bezugnahme in produktspezifischen Normen sind.
Diese Norm mit Horizontalfunktion ist in erster Linie für die Anwendung durch die Technischen Komitees bei der Ausarbeitung von Normen in Übereinstimmung mit den Grundlagen im IEC Guide 108 vorgesehen.
Es liegt in der Verantwortung eines technischen Komitees, wann immer möglich bei der Erarbeitung der in ihren Arbeitsbereich fallenden Normen die Anforderungen der Normen mit Horizontalfunktion zu übernehmen. Infolgedessen gelten die Inhalte dieser Norm mit Horizontalfunktion nur, wenn sie in diesen Normen enthalten oder zitiert sind.
Gegenüber DIN EN 82079-1 (VDE 0039-1):2013-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) der Aufbau dieses Dokuments wurde überarbeitet, um die Anwendung der Norm und das Finden von Informationen zu erleichtern. Wo möglich wurde die Sprache vereinfacht;
b) Nutzungsinformation wurde als allgemeiner Begriff eingeführt. Gebrauchsanleitung ist ein Synonym zu Nutzungsinformation. Schritt-für-Schritt-Anleitungen wird als ein Unterbegriff zu Nutzungsinformation verwendet;
c) Abschnitt 5 (Grundsätze) wurde überarbeitet. Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt auf dem Zweck von Nutzungsinformationen, der Informationsqualität und der Verfahren für das Informationsmanagement;
d) das Verfahren für die Erarbeitung der Nutzungsinformationen ist in den normativen Teil integriert und umfassend beschrieben;
e) empirische Methoden zur Evaluierung von Nutzungsinformationen werden im normativen Teil beschrieben;
f) die zur Erarbeitung der Nutzungsinformationen erforderlichen beruflichen Kompetenzen werden umfassender beschrieben;
g) die allgemeinen Anforderungen an Nutzungsinformationen zu komplexen Systemverbunden wurden durch einige Aspekte ergänzt;
h) Anleitungen für Produkte zur Selbstmontage wurden berücksichtigt;
i) ein informativer Anhang mit einer Anleitung hinsichtlich der Erfüllung der festgelegten Anforderungen wurde hinzugefügt.
Dieses Dokument dient als Grundlage für die Erarbeitung produktspezifischer Anforderungen für Produktinformationen, beispielsweise Betriebsanleitungen.
Technikrecht/ Produktrecht | Produktsicherheitsrecht Inverkehrbringensrecht | Produktsicherheitsrecht Arbeitsschutz | Produkthaftungsrecht | Vertragsrecht |
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Rechtsgebiet | Öffentliches Recht | Öffentliches Recht | Zivilrecht | Zivilrecht |
Beispiele für Rechtsnormen in Deutschland und Europa | ProdSG, ElektroG, 9. ProdSV (Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) | ArbSchG, BetriebsstättenVO | § 823 BGB ProdHaftG | § 434 BGB |
Ziel | Sicherheit der Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt werden | Sicherheit am Arbeitsplatz | Möglichkeit, Schadenersatz bei Schäden durch fehlerhafte Produkte zu erhalten | Möglichkeit, vertragsgerechte Lieferung oder Ausgleich bei Mängeln durchzusetzen |
Adressat, verpflichtete Person | Hersteller | Arbeitgeber, indirekt Hersteller von Arbeitsmitteln | Hersteller | Verkäufer |
Anspruch-Steller im Einzelfall | Marktaufsicht, Behörden | Behörden, ges. Unfallversicherer, indirekt Arbeitnehmer | Geschädigte Person | Käufer |
Anforderungen | Grundlegende bis detaillierte Anforderungen an die Produkte einschließlich Dokumentation, an die Prozesse und die Nachweisdokumentation | → Pflichten des Arbeitgebers: erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen → insbesondere sichere Arbeitsmittel bereitstellen, Personal unterweisen | → Produzentenhaftung: Konstruktionspflichten, Produktionspflichten, Instruktionspflichten, Produktbeobachtungspflichten → Verschuldensunabhängige Haftung: berechtigte Sicherheitserwartungen der geschädigten Person | → Zugesagte Leistungen → Beschaffenheit nach dem Vertragszweck → Üblichkeit → Beschaffenheit nach öffentlichen Äußerungen |
Mangelbegriff | Nichterfüllung der Anforderungen, in der Regel an Sicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz | Risiken, Nichterfüllung der Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz | Mangel an der Sicherheit des Produkts | Mangel an der Beschaffenheit des Produkts |
Typische Rechtsfolgen | Rückruf, Stilllegung, Geldstrafen, teilweise auch Haftstrafen; Prangerfunktion (z. B. EU: RAPEX; USA: CPSC) | Geldstrafen, Haftstrafen | Schadenersatz für Verletzungen, Tod, Sachund Vermögensschäden; Schmerzensgeld | Nachbesserung, Minderung, Rücktritt, zusätzlich Schadenersatz |
arslanbey | EU: Vermutungswirkung (sogenannter New Approach, siehe Blue Guide) Andere Märkte: Teilweise verbindlich (z. B. China) oder faktisch unabdingbar (z. B. UL-Normen in den USA) | Nationale Vorgaben können über EU-Regeln hinausgehen und wiederum auf Normen verweisen. In Deutschland z. B. DGUV-Vorschriften und -Regeln, TRBS | Als Stand der Technik formulieren Normen ein Mindestmaß | Einhaltung als Regeln der Technik oder Stand der Technik großenteils voraussetzbar Möglichkeit der Nutzung als Vertragsgrundlage |
Wichtige Aufgaben des Herstellers | → Normen- und Anforderungsmanagement, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Produkte und die Prozesse erfüllt sind → Interne Dokumentation | Befassen mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben der Märkte und Branchen, in denen der Einsatz der Produkte des Herstellers vorhersehbar ist | → Zielgruppenanalyse und Risikobeurteilung → Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen als auch der vorhersehbaren Verwendung → Prozess zur Produktbeobachtung | → Vertrags- und Anforderungsmanagement → Prozess zur Vertragsprüfung gegen die Anforderungen des Produktsicherheitsrechts |